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Real Right Behaviour Research

Posted on:2001-05-12Degree:DoctorType:Dissertation
Country:ChinaCandidate:S Y TianFull Text:PDF
GTID:1116360002452503Subject:Civil and Commercial Law
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I. Der Bcgriffdcs dinglichcn Rcchtsgeschafts1. Eidrig2. Die Adsstmgen der chinesischen JchstCnZUm Beghff des dinglichen Rechtsgfesch8fts gibt es drei Auffassungen in derchinesischen Lehre. (l) Das dingliche Rechtsgeschall ist ein Rechtsgeschall, das einesachenrechtliche Rechtsfolge herbeiffihrt, z.B. Begriindung, Awhebtmg, BelastUnug,Ubertragung oder Anderung des Sachenrechts. (2)Das dingliche Rechtsgeschall ist einRechtsgeschaft, dessen Zweck eine sachenrechtliche Rechtsfolge ist. (3)Das dinglicheRechtsgesch8ft ist ein Rechtsgeschaft, das zwei Momentc hat: Wllensmoment undRealmoment.3. Die AWstmgen der deutschen JuristenDie herrschende Meinung in der deutschen Lehre entspricht der oben genotnersten Meinung.4. Die Anffassung des VerfassersIch schiieBe mich der ersten Meinung an. Der Zweck des Rechtsgeschalls ist nurein Teil der Wllenserkltrig, tmd die Wllensendtug sowie die KUndbannachungsind wtederum die TatbestAnde des dinglichen Rechtsgeschdfts. Der Tathestand desRechtsgeschafts ist nicht dasselbe wte das Wesen des Rechtsgeschalls.s. Das dingliche Rechtsgeschall als RechtsgeschaftDie Gestaltung des Rechtsgeschaftsbegriffs ist eine indukive AbStrdeion von demeinzelnen Geschall, z.B. den Kauf Der Begeriff des ding1ichen Rechtsgesch8fts ist alsUnterbegriff des Rechtsgeschalls eine Deduktion des Rechtsgesch8ftsbegriffs. DasRechtsgesch8ft An Sachenrech ist ein dingliches Rechtsgeschall.6. Das dingliche Rechtsgeschaft a1s twgsgesch&ftDas VeMgsgeschall ist ein Rechtsgeschall, dUrch welches unmittelbar einbestehendes Recht whertragen, belastet, gendert oder aufaeheben wird. Das dinglicheRechtsgesch&ft ist ein VermgUngsgesch8ft dri Sachenrecht, deshalb wtrd ein bestehendesRecht whertagen, belastet, geAndert oder aufgehoben, wenn das dingliche Rechtsgesch8ftwtrksarn ist. Anders als das VerpfliMgsgeschall betriffi das dingliche Rechtsgeschdftkeine Ermlltmg.lI. Die historische Entwicklung der Theorie des dinglichen Rechtsgcschafts1. R5mische RechtEs gab drei Geschafte for die UbertragUng des EigentUms im klassischen r6mischenRecht: manciPatiO in iure cessio und tradino- Er5rtert werden hier ntir manciPatio undtradirio da sie auch mit dem Problem des abstrakten dinglichen Rechtsgeschalls zu tUnhaben. Nach der Meinung von Kaser ist die mancghtio abstrak und die tradtio kausal.Uber das Problem, ob tradHio von einem gUltigen Bestand der causa abhangen soll,hatten Paulus(D. 41, l, 3l pr.) und Julian (D. 4l, l, 36) unteschiedliche Auffassungen.We Kaser gesagt hat, wird nicht ldar entscheiden, ob der EigentUmserwerb vomgtiltigen Bestand der causa abhAngen sollte. Aus dieser Unklarheit ergibt sich ein gro8erAnslegUngsraum for die Juristen.2. fltulus tmd modus adquthendiGemall titulus und modus adquirendi, wtrd das EigeIha auf Grund eines Titelsmrben, wechler "die rechAnallige Ursache" ist. Aus dem Titel ist die Ubergabe derSache erfordlich. Die Ubergabe ist kausal.3. Savignys Anffassung vom dinglichen Rechtsgesch8ftSavigny meinte, dall haM ein WahIr Verirag iSt. Diese Meinung istentsPrechend mit seiner AWsung, dall die Wllenserkltheg das SynonyIn desRechtsgesch8fts ist. Es lallt sich nicht bezweifeln, tal Savigny groBes Gewicht auf denfreien Wllen des einzeinen gelegt ha. Es gibt eine Meintmg in der chinesischenLitertw die die Auffassung von Savigny auf die kultUrellen Hintergriinde wtkam.Diese Meinung besagt, tal Savigny Frankrich gehallt hat, weil seine Vorfahrn inFWeich verfOlgt worden waren und aus Frankrich fliehen mdsn. Auf diesemGrUnd habe Savigny den Code civil abgelehn. Ich finde, es gibt keinn Beweis for dieseWsung und die ArgUmentaon ist auch nicht tiberzeugend genug. (und voralem, eshat gar keinen Sinn, ilber so was zu dihatieren4. Das dingliche Rechtsgeschall for BGBIm l. Ewt des BGB gibt es den Begriff "dinglicher Vertrag". Im 2. und 3.Etw des BGB und dem geltenden BGB wird Statt "dingliches Vertrages" nur"EinigUng" bend. Ich meine, dall daraus...
Keywords/Search Tags:Behaviour
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